Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Perspektive Personal GmbH ist durch Verfügung der Agentur für Arbeit Düsseldorf am 21.01.2014 die Erlaubnis zur Überlassung von Arbeit­nehmern erteilt worden.
Die Perspektive Personal GmbH ist Arbeitgeber des Mitarbeiters gemäß Arbeitnehmer­überlassungs­gesetz. Dem Entleiher obliegen vor allem die Erteilung der Arbeits­anweisungen, die Kontrolle der Arbeitsausführung sowie die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften. Der Entleiher übernimmt die Verpflichtung, den Mitarbeiter nur innerhalb der gesetzlich zulässigen Arbeitsgrenzen zu beschäftigen. Soweit eine längere Beschäftigungszeit nur mit Genehmigung des Gewerbeauf­sichtsamtes zulässig ist, hat der Entleiher eine solche Geneh­migung zu erwirken.

2.1

Der Kunde verpflichtet sich, die Mitarbeiter des Verleihers vor Arbeitsaufnahme gemäß § 12 Abs. 2 ArbSchG über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der überlassenen Mitarbeiter, hat der Kunde diese mit den arbeits­platz­spezifischen Gefahren sowie den für seinen Betrieb und den jeweiligen Arbeits­platz geltenden Unfallver­hütungs- und sonstigen Arbeits­schutz­vorschriften vertraut zu machen und für deren Einhaltung zu sorgen. Der Kunde hat alle Vorrichtungen, Gerätschaften und Räume so einzurichten und zu unterhalten sowie die unter seiner Aufsicht stattfindenden Arbeits­abläufe so zu regeln, dass die Mitarbeiter dauerhaft entsprechend den Arbeits­schutz­bestimmungen beschäftigt und gegen Gesundheitsschäden geschützt werden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit vorgeschriebene Sicherheits­ausrüstung und Schutz­kleidung zur Verfügung zu stellen und auf deren Verwendung zu achten. Soweit der Kunde gemäß § 5 ArbSchG zu einer Gefährdungs­analyse für die durch unsere Mitarbeiter durchzuführenden Tätigkeit verpflichtet ist, gewährt er den unter Punkt 2.6 genannten Mitarbeitern des Verleihers Einblick in deren Dokumentation.

2.2

Soweit die Mitarbeiter des Verleihers während ihrer Tätigkeit im Betrieb des Kunden chemischen, physikalischen oder biologischen Einwirkungen ausgesetzt sind oder gefährdende Tätigkeiten im Sinne der Arbeitsmedizinischen Vorsorge­untersuchung „ArbMedVV“ ausüben, hat der Kunde unter Zustimmung des Verleihers vor Beginn dieser Tätigkeit die vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorge­untersuchung durchzuführen und dem Verleiher die Untersuchungsergebnisse mitzuteilen.

2.3

Der Kunde ist verpflichtet, Maßnahmen und Einrichtungen zur Ersten Hilfe gemäß der Unfallverhütungsvorschrift „BGV A1“ auch für die Mitarbeiter des Verleihers bereitzuhalten.

2.4

Die Mitarbeiter des Verleihers sind bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft unfall­versichert. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verleiher etwaige Arbeitsunfälle seiner Mitarbeiter unverzüglich zu melden. Meldepflichtige Arbeitsunfälle werden grund­sätzlich gemeinsam untersucht.

2.5

Falls die Mitarbeiter des Verleihers aufgrund von mangelhaften bzw. nicht vorhandenen Sicherheitseinrichtungen oder -ausrüstungen oder ohne Schutzkleidung die Aufnahme oder die Fortsetzung der Tätigkeit beim Kunden berechtigterweise ablehnen, schuldet der Kunde dennoch die vereinbarte Vergütung für die Arbeitszeit, zu der unser Mitarbeiter dem Kunden zur Verfügung stand.

2.6

Die betrieblichen Vorgesetzten des Verleihers sowie seine Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung dieser Arbeitsschutzverpflichtungen durch Arbeitsplatzbesuche zu überprüfen.

2.7

  • Schutzeinrichtungen sowie persönliche Schutzausrüstungen, die über Schutzhelm, Sicherheitsschuhe und Arbeitshandschuhe hinausgehen, werden vom Entleiher gestellt, soweit dies für den jeweiligen Arbeitsplatz erforderlich ist.
  • Nimmt der Mitarbeiter seine Arbeit nicht auf, oder setzt er sie nicht fort, ist die Perspektive Personal GmbH bemüht, eine Ersatzkraft zu stellen. Ist ihr dies nicht möglich, wird die Perspektive Personal GmbH von der Überlassungsverpflichtung frei.
  • Die Mitarbeiter haben sich gegenüber der Perspektive Personal GmbH vertraglich zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten der Entleiher verpflichtet.
  • Die Mitarbeiter von der Perspektive Personal GmbH werden dem Entleiher wöchentlich einen Zeitnachweis vorlegen. Dieser ist von einem bevollmächtigten Vertreter des Entleihers zu prüfen und abzuzeichnen.
  • Der Auftrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einer Woche zum Wochenende gekündigt werden.
    Eine Kündigung des Entleihers ist nur wirksam, wenn sie gegenüber der Perspektive Personal GmbH ausgesprochen wird; sie ist unwirksam, wenn sie nur dem Mitarbeiter mitgeteilt wird.
  • Die Höhe der Vergütung, die der Entleiher zu zahlen hat, richtet sich ausschließlich nach den in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen, unabhängig von der Vereinbarung zwischen der Perspektive Personal GmbH und dem Mitarbeiter.
    Grundlage für die Berechnung der Fahrzeit, der Auslösung und des Fahrgeldes ist die Entfernung zwischen dem Geschäftssitz von der Perspektive Personal GmbH gemäß umseitiger Anschrift und dem umseitig genannten Einsatz, nicht die Wohnung des Mitarbeiters.
  • Sonntags- und Feiertagsarbeit ist die an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit zwischen 0.00 Uhr und 24.00 Uhr geleistete Arbeit. Spätarbeit ist die in der Zeit von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr geleistete Arbeit. Spätarbeit ist die in der Zeit von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr geleistete Arbeit, sofern die regelmäßige Arbeitszeit nach 17.00 Uhr endet. Nachtarbeit ist die in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr geleistete Arbeit. Mehrarbeit sind die über täglich 8 Stunden hinaus geleisteten Arbeitsstunden, soweit es sich nicht um Vorarbeit handelt. Schichtarbeit ist dann gegeben, wenn regelmäßig in Wechselschicht gearbeitet wird. Beim Zusammentreffen mehrerer Zuschläge ist nur der jeweils höchste zu zahlen. Schmutzzulage bedarf der vorherigen Vereinbarung.
  • Wenn dem Entleiher die Leistungen eines Mitarbeiters nicht genügen und er die Perspektive personal GmbH während der ersten 4 Stunden nach Arbeitsantritt davon unterrichtet, wird ihm die Perspektive Personal GmbH im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten eine Ersatzkraft stellen. Ist ihr dies nicht möglich, kann der Entleiher den Auftrag, abweichend von der Frist nach Ziffer 6, mit sofortiger Frist kündigen.
  • Die Haftung der Perspektive Personal GmbH für das Handeln der Mitarbeiter wird ausgeschlossen; desgleichen haftet die Perspektive Personal GmbH nicht für leichte Fahrlässigkeit bei der Auswahl des Mitarbeiters.
    Der Entleiher darf den Mitarbeiter nicht mit Geld- oder Wertpapierangelegenheiten und sonstigen Wertgegenständen betrauen. Geschieht dies dennoch, liegt die Haftung ausschließlich bei dem Entleiher.
    Der Entleiher kann gegen die Perspektive Personal GmbH keine Ansprüche auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens, gleich aus welchem Rechtsgrund, geltend machen.
    Falls Dritte aus Anlass der Tätigkeit des Mitarbeiters Ansprüche gegen die Perspektive Personal GmbH und deren Mitarbeiter erheben, ist der Entleiher verpflichtet, die Perspektive Personal GmbH und deren Mitarbeiter davon freizustellen.
  • Beanstandungen jeglicher Art sind sofort nach Feststellung, spätestens binnen 7 Tagen nach Entstehung des die Beanstandung begründeten Umstandes schriftlich vorzubringen. Beanstandungen, die später eingehen, sind ausgeschlossen. Beanstandungen, die später als 7 Tage nach Beendigung des Auftrages eingehen, sind in jedem Fall ausgeschlossen. Im Falle rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung ist eine etwaige Haftung der Perspektive Personal GmbH auf Nachbesserung als solche unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche, namentlich solcher auf Schadensersatz, beschränkt.
  • Die Perspektive Personal GmbH weist daraufhin, dass alle notwendigen Daten EDV-mäßig erfasst und im Rahmen dieses Vertrages weitergegeben werden.
  • Rechnungen von der Perspektive Personal GmbH sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Die Mitarbeiter sind zum Inkasso nicht berechtigt. Der Entleiher ist nicht berechtigt, gegenüber der Perspektive Personal GmbH aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
  • Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Perspektive Personal GmbH.
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Vereinbarungen ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen erreichen oder ihm möglichst nahe kommen. Als Gerichtsstand wird im Verhältnis zu Entleihern, die Vollkaufleute sind, 47533 Kleve vereinbart,
  • Für Entleiher, die nicht Vollkaufleute sind, wird 47533 Kleve, der Sitz, der Perspektive Personal GmbH, als Gerichtsstand ausschließlich und ausdrücklich für das Mahnverfahren vereinbart.